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Krankengeldhilfe nach dem Ärztegesetz

Aus der akuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2007, 487 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 162 ASVG; § 6 Abs 1 KBGG

Die Krankengeldhilfe der Wohlfahrtskammer der Ärztekammer ist nicht als freiwillige Unterstützungsleistung, sondern als Versorgungsleistung zu qualifizieren, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Nur die Festlegung der Höhe der Krankenunterstützung und der weiteren Anspruchsvoraussetzungen ist der Satzung vorbehalten.

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