§ 19 JN
Diese Entscheidung setzt sich mit der Frage auseinander, wann ein fachkundiger Laienrichter als befangen anzusehen ist. Die Tatsache, dass eine Laienrichterin im Rahmen ihrer Berufstätigkeit bei einer freiwilligen Interessensvertretung einen ehemaligen Dienstnehmer der im Verfahren beklagten Partei vertreten hat, ist nicht ausreichend, um Befangenheit anzunehmen.