§ 19a Abs 2 Z 1 AZG; § 8 Abs 1 ApG; § 8 Abs 5 ApG; RL 93/104/EG ; § 5 Abs 1 Z 2 AZG; § 6 Abs 1 Z 2 AZG
Der OGH prüft, ob die im Kollektivvertrag für pharmazeutische Fachkräfte festgesetzten Arbeitsstunden während der Bereitschaftsdienste rechtlich als Bereitschaftsdienste iSd § 19a Abs 2 AZG eingestuft werden können, wenn Vollarbeit im Ausmaß von unter 40 Minuten erbracht wird.