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Rückstellung einer Hausbesorgerwohnung - Konventionalstrafe

Aus der akuellen RechtsprechungZivilrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2006, 276 Heft 7 v. 1.7.2006

§ 1336 ABGB

Die anlässlich der einvernehmlichen Beendigung eines Hausbesorger-Dienstvertrags erfolgte Zusage einer "freiwilligen Abfertigung" für die Räumung der Dienstwohnung ist als Vertragsstrafe für die verspätete Wohnungsrückgabe zu qualifizieren, die der gerichtlichen Mäßigung unterliegt.

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