§ 101 ArbVG; § 109 ArbVG
Auch eine auf die Schließung eines Betriebsteils zurückzuführende und im Rahmen eines Sozialplans erfolgte verschlechternde Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers erfordert die Einwilligung des Betriebsrats.
§ 101 ArbVG; § 109 ArbVG
Auch eine auf die Schließung eines Betriebsteils zurückzuführende und im Rahmen eines Sozialplans erfolgte verschlechternde Versetzung eines unkündbaren Dienstnehmers erfordert die Einwilligung des Betriebsrats.