§ 25 KO; § 46 Abs 1 Z 3 KO
Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages unter Beteiligung des Masseverwalters hat zur Folge, dass sämtliche Beendigungsanspruche als Masseforderungen zu behandeln sind.
OGH 16.11.2005, 8 ObA 59/05t
§ 25 KO; § 46 Abs 1 Z 3 KO
Eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages unter Beteiligung des Masseverwalters hat zur Folge, dass sämtliche Beendigungsanspruche als Masseforderungen zu behandeln sind.
OGH 16.11.2005, 8 ObA 59/05t