Zusammenfassung: Der Autor weist in seinem Beitrag nach, dass die Nichteinbeziehung stationärer Seniorenbetreuungseinrichtungen in den Geltungsbereich des Krankenanstalten-Arbeitszeitrechts mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art 7 B-VG nicht in Einklang steht und äußerst Bedenken an der Verfassungskonformität der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen für Krankenanstalten, Kuranstalten und Seniorenbetreuungseinrichtungen mit angeschlossenen Pflegestationen.