§ 1389 ABGB; § 33 ASVG; § 4 Abs 1 ASVG
Der Autor analysiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser zur Reichweite der Bereinigungswirkung eines anlässlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geschlossenen Vergleichs Stellung nahm und erläuterte, dass diese Bereinigungswirkung auch eintritt, wenn keine Generalklausel in den Vergleich aufgenommen wurde. Die Bereinigungswirkung umfasst somit im Zweifel alle noch offenen Anspruchsrechte.