Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit der Frage auseinander, ob bei einem Arbeitgeberwechsel, der keinen Betriebsübergang und auch keine konzerninterne Versetzung begründet, eine Beibehaltung des "alten" Abfertigungsmodells möglich ist oder aber ob das Mitarbeitervorsorgegesetz zugrundezulegen ist. Dabei bezieht er auch einschlägige Lehrmeinungen in seine Darstellungen mit ein und beschreibt den telos des 3 46 Abs 3 BMVG.