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Urlaubsjahr - Kalenderjahr

Arbeitsrecht - SozialrechtAufsatzHans TrattnerASoK 2004, 76 - 79 Heft 3 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf § 2 Abs 4 UrlG, der das Urlaubszeitraum grundsätzlich mit dem Arbeitsjahr gleichstellt und beschreibt darauf aufbauend die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Beschluss abweichender Bestimmungen in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. i

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 4 UrlG; § 2 Abs 1 ArbVG; § 3 Abs 1 ArbVG;

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