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Dienstzettel

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 310 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Der OGH hebt die gebotene Abgrenzung zwischen dem Arbeitsvertrag und dem Dienstzettel hervor und erläutert, dass die Unterfertigung des Dienstzettels keine konstitutive Wirkung entfaltet, also keine Abänderung des Arbeitsvertrages bewirken kann.

Rechtsgrundlagen: § 2 AVRAG

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