Zusammenfassung: Die Begründung des Krankengeldanspruchs setzt die Beendigung des Versicherungsfalls der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 139 Abs. 4 ASVG
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Zusammenfassung: Die Begründung des Krankengeldanspruchs setzt die Beendigung des Versicherungsfalls der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit voraus.
Rechtsgrundlagen: § 139 Abs. 4 ASVG
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