Zusammenfassung: Der Nachweis eines zu geringen oder fehlenden Vermögens im Rahmen der Prüfung des Anspruchs auf eine Ausgleichszulage ist auch im Rahmen einer Lebenspartnerschaft zulässig; § 294 Abs. 3 Satz 2 ASVG ist zugrunde zu legen.
Rechtsgrundlagen: § 292 Abs. 2 ASVG; § 294 ASVG