Zusammenfassung: Der OGH hat keinen Zweifel an der Verfassungskonformität der trägerübergreifenden Aufrechnung.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs. 1 Z 1 ASVG; § 71 Abs. 1 Z 1 GSVG; § 67 Abs. 1 Z 1 BSVG
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Zusammenfassung: Der OGH hat keinen Zweifel an der Verfassungskonformität der trägerübergreifenden Aufrechnung.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs. 1 Z 1 ASVG; § 71 Abs. 1 Z 1 GSVG; § 67 Abs. 1 Z 1 BSVG
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