Zusammenfassung: Bei hinreichendem beruflichen Zusammenhang ist auch der Sturz eines Versicherten auf einer Treppe vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 175 Abs. 1 ASVG
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Zusammenfassung: Bei hinreichendem beruflichen Zusammenhang ist auch der Sturz eines Versicherten auf einer Treppe vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst.
Rechtsgrundlagen: § 175 Abs. 1 ASVG
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