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Unfallversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 313 - 314 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Bei hinreichendem beruflichen Zusammenhang ist auch der Sturz eines Versicherten auf einer Treppe vom Schutzbereich des Unfallversicherungsrechts umfasst.

Rechtsgrundlagen: § 175 Abs. 1 ASVG

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