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Unfallversicherung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 312 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Beteiligung an einer Schießübung, die im Rahmen einer Dienstreise vom Gastgeber veranstaltet wurde, ist vom Schutzbereich des Unfallversicherungsgesetzes umfasst.

Rechtsgrundlagen: § 90 Abs. 1 B-KUVG

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