Zusammenfassung: Die Nichtbefolgung einer dienstlichen Anweisung rechtfertigt im Anwendungsbereich des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes eine Kündigung und auch Entlassung des Vertragsbediensteten.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs. 1 Niederösterreichisches Gemeinde-VertragsbedienstetenG; § 39 Abs. 2 Niederösterreichisches Gemeinde-VertragsbedienstetenG