Zusammenfassung: Bei Unterschreitung des Ausgleichszulagenrichtsatzes mit dem monatlichen Einkommen besteht kein Erfordernis für die Minderung der Alterspension.
Rechtsgrundlagen: § 253 Abs. 2 ASVG; § 293 Abs. 1 lit. a ASVG
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Zusammenfassung: Bei Unterschreitung des Ausgleichszulagenrichtsatzes mit dem monatlichen Einkommen besteht kein Erfordernis für die Minderung der Alterspension.
Rechtsgrundlagen: § 253 Abs. 2 ASVG; § 293 Abs. 1 lit. a ASVG
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