Zusammenfassung: Der OGH beschreibt die Anspruchsgrundlagen für die Übergangsversorgung von Flugverkehrsleitern.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 des Kollektivvertrages betreffend die Übergangsversorgung für die als Flugverkehrsleiter verwendeten Bediensteten der A-GmbH
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