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Betriebspension

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 210 - 211 Heft 6 v. 1.6.2002

Zusammenfassung: Die Betriebsvereinbarungsparteien sind zur einseitigen Abänderung der Pensionszusagen in einer Betriebsvereinbarung oder zum Eingriff in bereits begründete Pensionsansprüche der ausgeschiedenen Beschäftigten nicht legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 2 ArbVG; § 31 ArbVG; § 37 Abs. 2 Z 3 ArbVG; § 97 Abs. 1 Z 18 und 18a ArbVG

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