§ 26 Abs. 3 VBG
Sofern ein bestimmtes Studium eine Einstellungsvoraussetzung darstellt, ist ihm die besondere Bedeutung des § 26 Abs. 3 VBG beizumessen.
OGH 16.08.2001, 8 ObA 225/00x
§ 26 Abs. 3 VBG
Sofern ein bestimmtes Studium eine Einstellungsvoraussetzung darstellt, ist ihm die besondere Bedeutung des § 26 Abs. 3 VBG beizumessen.
OGH 16.08.2001, 8 ObA 225/00x