§ 18 Abs. 2 AuslBG
Die kurzfristige Präsentation neuer Technologieformen durch eine ausländische, entsandte Arbeitskraft unterliegt keiner Genehmigungspflicht nach § 18 Abs. 2 AuslBG.
VwGH 16.05.2001, 99/09/0185
§ 18 Abs. 2 AuslBG
Die kurzfristige Präsentation neuer Technologieformen durch eine ausländische, entsandte Arbeitskraft unterliegt keiner Genehmigungspflicht nach § 18 Abs. 2 AuslBG.
VwGH 16.05.2001, 99/09/0185