§ 27 Z 1 AngG
Bei einem rüden Umgangston gegenüber den Patienten und einem aggressiven Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber ist die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Krankenpflegers während der Kündigungsfrist berechtigt abzulehnen.
OGH 23.05.2001, 9 ObA 130/01k