§ 1162b ABGB; § 1162c ABGB
Der OGH beschreibt die Voraussetzungen für einen Verschuldensausgleich nach § 1162c ABGB und erläutert, dass auch die Abfertigung sowie die kündigungs- oder Urlaubsentschädigung auf Grundlage dieser Bestimmung zugesprochen werden können.
OGH 26.04.2001, 8 ObA 76/01m