§ 82 lit f GewO
Der OGH erläutert, dass die Erstellung unkorrekter Arbeitsdokumentationen, die eine Falschverrechnung gegenüber den Kunden zur Folge hat, die Entlassung des Arbeitnehmers rechtfertigt und führt aus, unter welchen Voraussetzungen von einer vorangehenden Ermahnung abgesehen werden kann.