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Entlassung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 62 Heft 2 v. 1.2.2002

§ 82 lit f GewO

Das nicht umgehende Erscheinen des Dienstnehmers bei einem Gesprächstermin mit dem Dienstgeber aufgrund der Beendigung eines Handy-Telefonats rechtfertigt nicht die Entlassung.

OGH 27.06.2001, 9 ObA 153/01t

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