Zusammenfassung: Einkommenseinbußen in der Höhe von 57 % brutto rechtfertigen eine Kündigungsanfechtung.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 ArbVG
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Zusammenfassung: Einkommenseinbußen in der Höhe von 57 % brutto rechtfertigen eine Kündigungsanfechtung.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 ArbVG
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