Zusammenfassung: Der OGH erläutert, wie die Bezüge des Ehepartners bei der Prüfung einer allfälligen Sozialwidrigkeit einer Kündigung einzubeziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
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Zusammenfassung: Der OGH erläutert, wie die Bezüge des Ehepartners bei der Prüfung einer allfälligen Sozialwidrigkeit einer Kündigung einzubeziehen sind.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
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