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Kündigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 417 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Der OGH betont, dass eine Kündigung eines Arbeitnehmers erst nach Erwägung aller alternativen Einsatzmöglichkeiten ausgesprochen werden darf.

Rechtsgrundlagen: § 39 ArbVG; § 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG

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