Zusammenfassung: Der OGH bestimmt den maßgeblichen Zinssatz für eine Kündigungsentschädigung infolge der Geltendmachung einer nicht fristgemäßen Kündigung.
Rechtsgrundlagen: § 29 AngG; § 49a ASGG
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Zusammenfassung: Der OGH bestimmt den maßgeblichen Zinssatz für eine Kündigungsentschädigung infolge der Geltendmachung einer nicht fristgemäßen Kündigung.
Rechtsgrundlagen: § 29 AngG; § 49a ASGG
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