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Kündigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 416 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Der OGH erläutert, dass die irrtümliche Angabe eines falschen Kündigungstermins und einer falschen Kündigungsfrist nicht die Absicht des Masseverwalters zur masseschädigenden Kündigung indiziere, wenn die Kündigung ausdrücklich auf Grundlage des § 25 KO erfolgte.

Rechtsgrundlagen: § 25 KO

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