Zusammenfassung: Der OGH veranlasst die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob in einem Sozialplan vorgesehene unterschiedliche Bezugsvoraussetzungen für männliche und weibliche Beschäftigte eine Diskriminierung begründen.
Rechtsgrundlagen: § 109 Abs. 3 ArbVG; Art. 141 EG; Art. 1 der RL 75/117 EWG ; Art. 2 Abs. 1 der RL 86/378/EWG ; Art. 5 der RL 76/207/EWG