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Kündigung

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrecht - SozialrechtEdith Marold-WeinmeierASoK 2002, 419 - 420 Heft 12 v. 1.12.2002

Zusammenfassung: Der OGH veranlasst die Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Frage, ob in einem Sozialplan vorgesehene unterschiedliche Bezugsvoraussetzungen für männliche und weibliche Beschäftigte eine Diskriminierung begründen.

Rechtsgrundlagen: § 109 Abs. 3 ArbVG; Art. 141 EG; Art. 1 der RL 75/117 EWG ; Art. 2 Abs. 1 der RL 86/378/EWG ; Art. 5 der RL 76/207/EWG

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