Zusammenfassung: Einen Geschäftsführer trifft auch die Verpflichtung, den Geschäftsherrn über drohende Gefahren in Kenntnis zu setzen.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Einen Geschäftsführer trifft auch die Verpflichtung, den Geschäftsherrn über drohende Gefahren in Kenntnis zu setzen.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG
Schlagwörter: