Zusammenfassung: Die Vernachlässigung der Betreuungspflichten gegenüber den Patienten rechtfertigt die Entlassung einer Pflegerin.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 34 Abs. 2 lit. b VBG
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Zusammenfassung: Die Vernachlässigung der Betreuungspflichten gegenüber den Patienten rechtfertigt die Entlassung einer Pflegerin.
Rechtsgrundlagen: § 27 Z 1 AngG; § 34 Abs. 2 lit. b VBG
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