Der Beitrag untersucht die Frage, welche Rechtsschutzmöglichkeiten Arbeitnehmern gegen aus ihrer Sicht unberechtigte schlichte Abmahnungen, Verwarnungen oder Beanstandungen des Arbeitgebers zur Verfügung stehen. Im Mittelpunkt steht die Analyse der Feststellungsklage nach § 228 ZPO und ihrer Grenzen. Es wird gezeigt, dass die gerichtliche Feststellung, eine behauptete Dienstpflichtverletzung nicht begangen zu haben, unzulässig ist, weil Gegenstand einer Feststellungsklage grundsätzlich nur Rechte und Rechtsverhältnisse, nicht jedoch bloße Tatsachen sein können. Der Beitrag beleuchtet darüber hinaus alternative Rechtsschutzinstrumente, insbesondere Ansprüche auf Entfernung unberechtigter Einträge aus der Personalakte sowie datenschutzrechtliche Ansprüche nach der DSGVO. Unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und eines Rechtsvergleichs mit Deutschland wird aufgezeigt, dass das österreichische Arbeitsrecht derzeit eine erhebliche Rechtsschutzlücke aufweist. Abschließend werden mögliche dogmatische und rechtspolitische Ansätze zur Schließung dieser Schutzlücke diskutiert.

