vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unverfallbarkeit einer betrieblichen Pensionszusage

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7009/10/2026 Heft 7009 v. 29.7.2026

BPG: § 7

OGH 18. 3. 2026, 9 ObA 85/25b

Mangels einer für den Arbeitnehmer günstigeren Vereinbarung wird gemäß § 7 Abs 1 BPG bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eintritt des Leistungsfalles die bisher aus einer direkten Leistungszusage erworbene Anwartschaft auf eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung unverfallbar, wenn seit Erteilung der Leistungszusage drei Jahre vergangen sind. Zugleich sieht § 19 BPG vor, dass die Rechte, die dem Arbeitnehmer aufgrund der §§ 2 bis 18 BPG zustehen, - soweit sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt - durch Arbeitsvertrag oder Normen der kollektiven Rechtsgestaltung weder aufgehoben noch beschränkt werden dürfen. Vereinbarungen über die Unverfallbarkeit sind daher nach dieser Bestimmung nur zulässig, sofern sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als die gesetzliche Regelung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte