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Betriebspension: Bindung einer Witwenpension an aufrechte Ehe im Todeszeitpunkt zulässig

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7009/9/2026 Heft 7009 v. 29.7.2026

ABGB: § 879

OLG Wien 25. 2. 2026, 7 Ra 99/25t

Die Betriebsvereinbarung über die Einführung einer betrieblichen Vorsorge sah im vorliegenden Fall vor, dass eine Witwenpension im Falle des Ablebens eines Anwartschafts- bzw Leistungsberechtigten dessen Ehegattin gebührt, sofern die Ehe mit dem Anwartschafts- bzw Leistungsberechtigten zum Zeitpunkt dessen Todes aufrecht war und nachweislich ein Anspruch auf eine Witwenpension gemäß ASVG nach dem Verstorbenen besteht.

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