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Nachhaltige Störung des Betriebsklimas durch Führungskraft als personenbezogener Kündigungsgrund

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 7005/9/2026 Heft 7005 v. 1.7.2026

ArbVG: § 105 Abs 3 Z 2

OLG Wien 27. 11. 2025, 7 Ra 43/25k

Der als Leiter Einkauf & Logistik und in der Funktion Chief Operating Officer (COO) bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigte Kläger wurde nach rund 2,5-jähriger Dauer seines Dienstverhältnisses nach zahlreichen Beschwerden von Mitarbeitern und Führungskräften gekündigt. Mehrere Mitarbeiter schilderten ein von Kontrolle, Angst und Spannungen geprägtes Arbeitsklima. Dem Kläger wurde insbesondere vorgeworfen, Mitarbeiter gegeneinander auszuspielen, ständig zu überwachen, wenig Wertschätzung zu zeigen, verbal unangemessen und herablassend zu agieren und mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen. Besonders belastet war das Verhältnis zur Finanzleiterin des Unternehmens, die letztlich erklärte, eine weitere Zusammenarbeit psychisch nicht mehr zu ertragen. Nach dem Ausscheiden des Klägers entspannte sich die Situation im Unternehmen deutlich.

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