vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entlassung wegen Zurückbehaltung der Tageslosung zur Aufrechnung mit Entgeltansprüchen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 7003/5/2026 Heft 7003 v. 17.6.2026

GewO 1859: § 82 Abs 1 lit f

ABGB: § 1440

Gerät der Arbeitgeber mit fälligen Entgeltansprüchen in Verzug, kommt dem Arbeitnehmer primär ein Zurückbehaltungsrecht an der Arbeitsleistung (§ 1052 ABGB) bzw ein Austrittsrecht zu, nicht jedoch das Recht, für den Arbeitgeber vereinnahmte Gelder eigenmächtig zur Befriedigung eigener Forderungen zu verwenden. Der Aufrechnung solcher Gelder (hier: als Taxilenkerin) mit Entgeltforderungen steht das Aufrechnungsverbot nach § 1440 Satz 2 ABGB entgegen. Weigert sich die Arbeitnehmerin beharrlich, den betreffenden Teil der vereinnahmten Tageslosung herauszugeben, wird der Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung gemäß § 82 Abs 1 lit f GewO 1859 verwirklicht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte