vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6998/1/2026 Heft 6998 v. 13.5.2026

Im Rahmen einer geplanten Novelle soll die Richtlinie (EU) 2024/1233 [über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten] umgesetzt werden. Im Zuge der Umsetzung sollen primär Bestimmungen im NAG geändert werden, im AuslBG sollen die Bestimmungen der Rahmenrichtlinie zum Arbeitgeberwechsel und für den Fall der Arbeitslosigkeit für jene Fälle einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis umgesetzt werden, in die das AMS eingebunden ist. Die Umsetzung soll dabei im Wesentlichen jener im NAG entsprechen. Darüber hinaus ist im Hinblick auf die geplante Änderung im NAG, die eine Entscheidungsfrist von insgesamt 90 Tagen vorsieht, die Frist für das AMS im Rahmen des einheitlichen Verfahrens bei Anträgen auf eine "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" entsprechend anzupassen. Weiters soll sämtlichen Familienangehörigen mit einer Aufenthaltsbewilligung "Familiengemeinschaft" gemäß § 69 NAG eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ermöglicht werden, wenn mit der Beantragung des Aufenthaltstitels zugleich eine Beschäftigung bei einem konkreten Arbeitgeber angestrebt wird. (Regierungsvorlage 24. 3. 2026, 443 BlgNR 28. GP idF Ausschussbericht 14. 4. 2026, BlgNR 28. GP; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte