Die Arbeitsinspektion gibt einen informativen Überblick über die gefährlichen Eigenschaften sowie über die in Österreich geltenden Regelungen für den Umgang mit Asbest. Mit 31. 12. 2025 wurde der Grenzwert für Asbest auf 10.000 Fasern pro m³ gesenkt und Abbruch- oder Asbestsanierungsarbeiten dürfen nur mehr von Arbeitgebern durchgeführt werden, die in einer Liste des BMASGPK geführt werden. (Direktlink zur Webseite: https://tinyurl.com/Arbeitsinspektion-Asbest )

