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IESG: Keine Sicherung nicht notwendiger Prozesskosten

RechtsprechungInsolvenz-EntgeltBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6997/7/2026 Heft 6997 v. 6.5.2026

IESG: § 1 Abs 2 Z 4

OGH 30. 9. 2025, 8 ObS 2/25i

Gemäß § 1 Abs 2 IESG sind aufrechte, nicht verjährte und nicht ausgeschlossene Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, auch wenn sie gepfändet, verpfändet oder übertragen worden sind, nach dem IESG gesichert; dazu zählen gemäß Z 4 die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.

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