AuslBG: § 12a
VwGH 20. 10. 2025, Ra 2025/09/0055
Der Zweitrevisionswerber, ein Staatsangehöriger Nordmazedoniens, beantragte die Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot ‒ Karte" als Fachkraft in einem Mangelberuf nach § 12a AuslBG für eine Beschäftigung bei der Erstrevisionswerberin als Maurer. Die zuständige Geschäftsstelle des AMS versagte die Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab und ging davon aus, dass der Zweitrevisionswerber keine abgeschlossene Berufsausbildung im beantragten Mangelberuf Maurer nachgewiesen habe. Der VwGH hob nun aber das BVwG-Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf:

