vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachweis einer einschlägigen Berufsausbildung für die Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6996/6/2026 Heft 6996 v. 29.4.2026

AuslBG: § 12a

VwGH 20. 10. 2025, Ra 2025/09/0055

Der Zweitrevisionswerber, ein Staatsangehöriger Nordmazedoniens, beantragte die Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot ‒ Karte" als Fachkraft in einem Mangelberuf nach § 12a AuslBG für eine Beschäftigung bei der Erstrevisionswerberin als Maurer. Die zuständige Geschäftsstelle des AMS versagte die Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf. Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde ab und ging davon aus, dass der Zweitrevisionswerber keine abgeschlossene Berufsausbildung im beantragten Mangelberuf Maurer nachgewiesen habe. Der VwGH hob nun aber das BVwG-Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften auf:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte