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Auslegung eines vertraglichen Ausschlusses von nach DV-Ende anfallenden Provisionen

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6995/9/2026 Heft 6995 v. 23.4.2026

AngG: § 10 Abs 3

OLG Wien 24. 10. 2025, 9 Ra 49/25d

Ist vereinbart, dass ein Angestellter für Verkaufsgeschäfte, die von ihm geschlossen oder vermittelt werden, Provision erhalten soll, gilt nach § 10 Abs 3 AngG mangels Vereinbarung der Anspruch des Angestellten auf Provision als erworben, wenn eine Zahlung eingeht, und zwar nur nach dem Verhältnis des eingegangenen Betrages, bei anderen Geschäften mit dem Abschluss des Geschäftes.

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