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BFG: Keine fiktiven Reisekosten bei beruflichen Fahrten mit Klimaticket

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6990/15/2026 Heft 6990 v. 18.3.2026

EStG 1988: § 16 Abs 1 und Abs 1 Z 10

BFG 17. 2. 2026, RV/7102489/2025

Eine Wiener Kindergartenleiterin besuchte im Jahr 2023 ua in Salzburg einen Kleinkindlehrgang mit 12 Einheiten. Für die Fahrten dorthin nutzte sie öffentliche Verkehrsmittel und ihr Klimaticket (Kosten € 1.095,-). Das Finanzamt berücksichtigte die beantragten Werbungskosten lediglich für diese Fortbildungsmaßnahme und die dazugehörigen Fahrtkosten auf Basis der Kosten von ÖBB-Fahrscheinen mit Vorteilscard (€ 780,-). Infolge der Beschwerde der Kindergartenleiterin hat das BFG ihr auch für Praxiscoachings den Werbungskostenabzug zuerkannt und den Einkommensteuerbescheid 2023 abgeändert, dabei aber die Reisekosten im Schätzungsweg nur mehr mit 50 % von € 1.095,- (€ 547,50) berücksichtigt:

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