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BFG: Nachweispflicht beruflicher Fahrten eines Juristen iZm Verschwiegenheitspflicht

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiterin: Sabine SadloARD 6990/14/2026 Heft 6990 v. 18.3.2026

EStG 1988: § 16 Abs 1

BAO: § 119, § 138

Ein bei einer Rechtsanwaltskanzlei und Bank angestellter Jurist muss für die Geltendmachung von Fahrtkosten anlässlich beruflicher Reisen zum Nachweis des Dienstzwecks der einzelnen Fahrten die Namen der von ihm bei den Fahrten aufgesuchten Klienten und Kunden im Abgabenverfahren gegenüber dem Finanzamt offenlegen, da sich seine Verschwiegenheits- bzw Geheimhaltungspflichten gemäß § 9 Abs 2 RAO und § 38 Abs 1 BWG nur auf die ihm anvertrauten Angelegenheiten erstrecken.

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