ASVG: § 35
VwGH 6. 11. 2025, Ra 2022/08/0155
Die Revisionswerberin ist Inhaberin des Gewerbes "Immobilienservice". In Bezug auf ein von ihrem Unternehmen betreutes Mehrparteienwohnhaus vereinbarte die Revisionswerberin mit einer Wohnungsmieterin, dass diese gegen Entgelt diverse Reinigungsarbeiten im Haus übernimmt. In Bestätigung eines Bescheides der Österreichischen Gesundheitskasse stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass die Wohnungsmieterin aufgrund ihrer Tätigkeit für die Revisionswerberin im maßgeblichen Zeitraum als geringfügig beschäftigte Dienstnehmerin der Teilversicherung in der Unfallversicherung unterlegen ist. Der VwGH hat das Erkenntnis nun aber aufgehoben:

