Mit dem LStR-Wartungserlass 2025 wurde die Sachbezugsbefreiung von Spezial- und Montagefahrzeugen eingeschränkt: Eine Befreiung gilt nun ausschließlich für die Fahrten zwischen Wohnstätte und Dienstort; wird ein solches Fahrzeug anderweitig privat genutzt, ist ein Sachbezug nach den allgemeinen Vorgaben zu berücksichtigen (siehe auch ARD 6982/5/2026). Die Wirtschaftskammer Steiermark hat nun ein mit dem BMF abgestimmtes Informationsschreiben veröffentlicht, das die wesentlichen Punkte dieser Änderung erläutert und einige Sachverhalte weiter konkretisiert. Direktlink auf die WKO-Seite: https://tinyurl.com/WKO-Sachbezug-Spezialfahrzeuge

