Immer mehr Betriebe engagieren sich bei organisierten Laufveranstaltungen - sei es zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter oder als Teambuilding-Maßnahme. Ein solcher organisierter Lauf ist als Betriebsveranstaltung anzusehen, weil er allen Dienstnehmern oder Gruppen von Dienstnehmern offensteht. Das vom Dienstgeber übernommene Startgeld für den jeweiligen Lauf fällt daher unter den jährlichen Freibetrag von € 365,- pro Person und ist somit bis zu dieser Höhe steuer- und beitragsfrei (§ 3 Abs 1 Z 14 EStG und § 49 Abs 3 Z 17 ASVG). Übergibt der Dienstgeber aus diesem Anlass jedem Mitarbeiter darüber hinaus ein Laufshirt, ist zu differenzieren: Bei einem T-Shirt, das im Anschluss an die Betriebsveranstaltung auch privat getragen werden kann, handelt es sich um eine steuer- und beitragsfreie Sachzuwendung - die dafür getragenen Kosten fallen unter die jährliche Höchstgrenze von € 186,- pro Person. Kann das T-Shirt aufgrund von großen Logoaufdrucken privat nicht getragen werden, ist von keinem geldwerten Vorteil auszugehen, und es liegt keine Sachzuwendung vor. ( Quelle: ÖGK-Newsletter Nr 2/Februar 2026)

