Um den Gefahren durch Hitze und UV-Strahlung für Arbeitnehmer, die im Freien arbeiten, noch stärker entgegenzuwirken, wurde mit Jahresbeginn eine neue Hitzeschutzverordnung in Kraft gesetzt (siehe ARD 6983/19/2026). Dieses Schutzniveau wird nun für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft nachvollzogen (Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung - LF-Hitze-V, BGBl II 2026/45). Diese sieht ua die verpflichtende Umsetzung von Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz vor, wenn die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung mindestens der Stufe 2 ausweist. Gleichzeitig wird auch die letzte Novelle zur Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz 2025 (BGBl II 2025/339) für die Land- und Forstwirtschaft übernommen.

